Welche Gesetze gelten für deine Posts?
Für die Werbung in deinen Posts kommen in Deutschland vor allem vier Regelwerke in Frage. Welches davon greift, hängt meist an zwei Dingen: Kommt eine Krankheit vor, und kommt ein Lebensmittel vor?
| Gesetz | greift, wenn | im Kern |
|---|---|---|
| Heilmittelwerbegesetz (HWG) | dein Post für dein Angebot wirbt und sich dabei auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern einer Krankheit oder krankhaften Beschwerde bezieht | keine Irreführung, enge Grenzen für Empfehlungen, Krankengeschichten und Dankschreiben |
| Health-Claims-Verordnung (HCVO) | du in der Werbung für ein Lebensmittel etwas über seine Wirkung auf die Gesundheit sagst | nur zugelassene Aussagen |
| Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) | ein Lebensmittel mit einer Krankheit verbunden wird | einem Lebensmittel keine vorbeugende, behandelnde oder heilende Wirkung zuschreiben |
| Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) | dein Post für dein Angebot wirbt | nichts Unwahres, nichts Täuschendes |
In drei Fragen durch deinen Post
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Geht es um Krankheiten oder Beschwerden?
Wenn ja: Wir erzählen, was du machst, nicht, was es bewirkt. Expertenempfehlungen und Krankheiten aus der Anlage zum Gesetz, etwa Krebs, lassen wir weg.
Grundlage: §§ 1, 3, 11 und 12 HWG
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Bekommt ein Lebensmittel eine Wirkung?
Wenn ja: Wir nehmen nur zugelassene Health Claims, mit ihren Bedingungen und Pflichthinweisen.
Grundlage: Art. 10 HCVO, Art. 7 LMIV
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Geht es um Ergebnisse, Kilos oder Kundenstimmen?
Wenn ja: Wir schreiben nur, was stimmt und nicht täuscht. Wie viel und wie schnell jemand abnimmt, lassen wir weg, und Klienten bleiben anonym.
Grundlage: § 5 UWG, Art. 12 HCVO, Art. 9 DSGVO
Dein Thema bleibt erhalten. Wir formulieren es so, dass es zu diesen Regeln passt.
Wann gilt das Heilmittelwerbegesetz?
Nicht schon dann, wenn du über Gesundheit schreibst. Das Heilmittelwerbegesetz greift bei Werbung für Verfahren, Behandlungen und andere Mittel, die sich auf das Erkennen, Beseitigen oder Lindern von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden bezieht. Dein Lieblingsfrühstück fällt also nicht darunter, Meine Beratung lindert deinen Reizdarm schon.
Dann darf dein Post keine Wirkung behaupten, die es nicht gibt, und nicht so tun, als sei der Erfolg sicher. Wir erzählen stattdessen, wie eine Beratung abläuft: So sieht dein erster Termin bei mir aus.
Empfehlungen von Wissenschaftlern oder Menschen aus dem Gesundheitswesen haben in Werbung für Laien nichts verloren. Krankengeschichten sind tabu, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind oder zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten können. Für Dankschreiben und andere Stimmen Dritter gilt das, wenn sie missbräuchlich, abstoßend oder irreführend sind.
Sieht ein Post mit Krankheitsbezug aus wie reine Information, wirbt aber für dein Angebot, muss er den Werbezweck deutlich zeigen.
Bei vier Gruppen von Krankheiten wird es noch enger: Werbung für Laien darf sich gar nicht auf sie beziehen. Sie stehen in der Anlage zum Heilmittelwerbegesetz: meldepflichtige Infektionen, Krebs, Suchtkrankheiten außer der Nikotinabhängigkeit und krankhafte Komplikationen in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Diabetes gehört nicht dazu, Schwangerschaftsdiabetes kann aber als krankhafte Komplikation der Schwangerschaft darunter fallen.
Und Vorher-Nachher-Bilder? Die verbietet das Gesetz ausdrücklich nur bei Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit. Täuschen darf so ein Bild trotzdem nicht, dafür sorgt das Wettbewerbsrecht.
Wie sieht ein Post aus, der durch unsere Prüfung geht?
- Kein Gesundheitsversprechen
- Kein Präparat, kein Wirkstoff
- Keine Kilos, keine Zahlen
- Frage statt Empfehlung
Geht so in die Freigabe.
Ein Kunde fragt in einem echten Post nach der Abnehmspritze. Er verspricht keine Wirkung und nennt weder Präparat noch Wirkstoff noch Kilozahl. Das Thema steht als Frage im Post, nicht als Empfehlung.
Was sind Health Claims?
Ein Health Claim ist jede Aussage, die ein Lebensmittel oder einen seiner Bestandteile mit der Gesundheit verbindet. Schon eine Andeutung reicht. In der Werbung für Lebensmittel erlaubt die Health-Claims-Verordnung nur Angaben, die zugelassen und in die EU-Liste aufgenommen sind; nachschlagen kannst du jede im EU-Register der Health Claims.
Jede Angabe hat ihre Bedingungen, etwa eine Mindestmenge je Portion. In der Werbung kommen Hinweise dazu: auf abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und gesunde Lebensweise, auf Menge und Verzehrmuster für die Wirkung und, wo nötig, auf Menschen, die das Lebensmittel meiden sollten. Kann zu viel davon schaden, gehört ein Warnhinweis dazu.
Ein Satz wie Leinsamen tun deinem Körper gut geht nur mit einer konkreten zugelassenen Angabe daneben. Wir erzählen dann lieber vom Essen selbst: Mein Müsli mit Leinsamen und Apfel.
Drei Arten von Aussagen schließt die HCVO ganz aus:
- den Eindruck, der Verzicht auf ein Lebensmittel schade der Gesundheit,
- Angaben über Dauer und Ausmaß einer Gewichtsabnahme,
- den Verweis auf die Empfehlung einzelner Ärzte oder anderer Gesundheitsberufe.
Kommt eine Krankheit ins Spiel, gilt auch die LMIV. Informationen über ein Lebensmittel dürfen ihm nicht zuschreiben, einer Krankheit vorzubeugen, sie zu behandeln oder zu heilen, ausdrücklich auch in der Werbung. Die Verordnung richtet sich an Lebensmittelunternehmer; ob dein einzelner Post darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab.
Wirbst du für ein Nahrungsergänzungsmittel, gilt außerdem die Nahrungsergänzungsmittelverordnung. Sie verbietet Werbung, die behauptet oder unterstellt, mit einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung seien angemessene Nährstoffmengen im Allgemeinen nicht zu schaffen. Ein Satz wie Ohne Kapseln deckst du deinen Bedarf heute nicht mehr geht deshalb nicht.
Präparate und Wirkstoffe nennen wir bei unseren Kunden nicht. Was ein Lebensmittel bewirken soll, gleichen wir mit dem EU-Register ab.
So schreiben wir heikle Sätze um
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Nicht so: „Dieser Tee heilt deine Migräne.“
So schreiben wir es: „Mein Abendritual: eine Tasse Kräutertee und zehn Minuten ohne Handy.“
Heilung durch ein Lebensmittel zu versprechen, verbietet die LMIV, auch in der Werbung.
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Nicht so: „Mit Haferflocken vier Kilo in vier Wochen weniger.“
So schreiben wir es: „Haferflocken mit Beeren: mein Frühstück für volle Tage.“
Wie viel und wie schnell jemand mit einem Lebensmittel abnimmt, lässt die Health-Claims-Verordnung nicht zu.
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Nicht so: „Brokkoli ist gut für die Gesundheit.“
So schreiben wir es: „Brokkoli-Pfanne mit Sesam: mein Abendessen, wenn es schnell gehen muss.“
Ein allgemeines Gesundheitsversprechen braucht eine konkrete zugelassene Aussage daneben. Wir erzählen lieber vom Essen.
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Nicht so: „Mein Arzt empfiehlt Leinsamen auch.“
So schreiben wir es: „Ich streue Leinsamen gern über mein Müsli.“
Empfehlungen einzelner Ärzte lässt die Health-Claims-Verordnung bei Lebensmitteln nicht zu.
Und ohne Krankheit, ohne Lebensmittel?
Viele Posts von Ernährungsberatern drehen sich um Ergebnisse, etwa minus zwölf Kilo mit meiner Begleitung. Dafür bleibt das Wettbewerbsrecht. Es verbietet unwahre oder täuschende Angaben, zum Beispiel über die Ergebnisse, die Klienten erwarten können, oder über deine Qualifikation.
Bei unseren Kunden stehen deshalb keine Kilos im Post. Wir erzählen lieber, wie die Begleitung abläuft: So begleite ich dich durch die ersten vier Wochen.
Ist auf einem Foto oder in einer Geschichte ein Klient erkennbar, können Gesundheitsdaten im Spiel sein. Die schützt die Datenschutz-Grundverordnung besonders, deshalb bleiben Klientengeschichten bei uns anonym.
Wie prüfen wir Posts für unsere Kunden?
Jeden Post, den wir für Ernährungsberater schreiben, liest Inga als Ökotrophologin (B.Sc.) gegen, bevor er zur Freigabe geht. Ihr Blick gilt dem, was Ärger machen kann: Heilversprechen, Vorher-Nachher-Kilos und Medikamentennamen.
Beim Texten halten wir uns an feste Hausregeln: kein Gesundheitsversprechen, kein Präparat, kein Wirkstoff und keine Kilos. Jede Zahl trägt ihre Quelle, Wirkung steht als Frage statt als Empfehlung im Post, und Klientengeschichten bleiben anonym.
Fünf Fragen vor dem Posten
- Kommt eine Krankheit oder Beschwerde vor, und bezieht sich dein Post darauf, sie zu erkennen, zu beseitigen oder zu lindern?
- Bekommt ein Lebensmittel eine Wirkung, ist genau diese Aussage zugelassen, und stehen ihre Bedingungen und Pflichthinweise dabei?
- Steht neben einem Lebensmittel, wie viel oder wie schnell jemand abnimmt, oder dass ein Arzt oder jemand aus einem Gesundheitsberuf es empfiehlt?
- Stimmt jede Angabe, auch zu Ergebnissen und deiner Qualifikation, und kann sie niemanden täuschen?
- Ist ein Klient erkennbar, und verrät der Post etwas über seine Gesundheit?