Kennzeichnen: Was in der Schweiz gilt
Eine Pflicht, Virtual Staging oder andere KI-Bilder zu kennzeichnen, gibt es in der Schweiz nicht, ebenso wenig ein eigenes KI-Gesetz. Einen Hinweis brauchen virtuell eingerichtete Bilder trotzdem, denn ohne ihn können sie über die Wohnung täuschen.
Das verbietet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unlauter handelt danach, wer „unrichtige oder irreführende Angaben macht“. Ebenso unlauter handelt, wer die Beschaffenheit einer Ware oder Leistung verschleiert und dadurch den Kunden täuscht.
Das gilt auch, wenn Sie nicht Ihr Büro bewerben, sondern die Wohnung eines Verkäufers. Auch ein Foto sagt etwas über diese Wohnung aus. Maßgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Interessent das Inserat versteht.
Der prüft kein Bild mit der Lupe, sondern scrollt am Sonntagabend auf dem Sofa durch Homegate. Nach dem Bundesgericht genügt schon die Gefahr, dass sich eine nicht unerhebliche Zahl von Lesern täuschen lässt. Die Schweizerische Lauterkeitskommission schaut dabei auf den Gesamteindruck und vergleicht ihn mit der Wirklichkeit.
Ein Bild darf zeigen, wie die Wohnung wirken könnte, aber nicht verstecken, wie sie ist.
Virtual Staging: Möbel nur im Bild
Beim Virtual Staging, auch virtuelles Home Staging oder Virtual Homestaging genannt, wird ein leerer oder spärlich möblierter Raum am Computer eingerichtet. Das Wohnzimmer nach dem Auszug, auf dem Foto so einladend wie ein Wartesaal, bekommt so ein Sofa, einen Esstisch und eine Pflanze am Fenster.
Ohne Hinweis kann das Bild den Eindruck erwecken, die Wohnung sehe heute so aus oder die Möbel gehörten dazu. Schreiben Sie deshalb Virtuell eingerichtet gut lesbar ins Bild und zeigen Sie das leere Foto gleich danach. Erlaubt eine Plattform keinen Text im Bild, wie Flatfox, setzen Sie den Hinweis in die Bildbeschreibung und an den Anfang des Inseratetexts und nehmen Sie ein unbearbeitetes Foto als Titelbild.
Arbeiten Sie mit einem KI-Tool, oft als Virtual Staging AI gesucht, schauen Sie sich jedes Ergebnis genau an. Boden, Wände und Fenster gehören nicht zur Einrichtung, sondern zur Beschaffenheit der Wohnung. Hat die KI aus dem grauen Teppichboden helles Parkett gemacht, lassen Sie das Bild neu erzeugen, bis nur die Einrichtung neu ist.
Auch die Möbel sollten in der richtigen Größe im Raum stehen, denn neben einem Sofa im Puppenhausformat wirkt jedes Zimmer größer, als es ist.
Möchte der Eigentümer zeigen, was aus der alten Küche nach einer Renovation werden könnte, wird es heikler, denn der Zustand der Küche gehört zur Beschaffenheit der Wohnung.
Wenn die neue Küche nur im Bild steht
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Nicht so: „Frisch renovierte Küche mit Kochinsel.“
So schreiben wir es: „Visualisierung: So könnte die Küche nach einer Renovation aussehen. Heute ist sie im Originalzustand.“
Schreiben Sie Visualisierung auch ins Bild selbst, denn in der Trefferliste und in der Vorschau sehen Interessenten das Bild ohne Ihren Text.
Retusche: Was nie verschwinden darf
Im Bild bleibt, was der Käufer oder Mieter beim Einzug vorfindet: ein Riss in der Wand, ein Wasserfleck an der Decke, die abgenutzte Küche. Fragt Herr Huber, der Eigentümer, beim Durchsehen der Fotos, ob der Fotograf den Fleck nicht einfach wegmachen kann, bleibt die Antwort Nein, so freundlich Sie sie auch verpacken.
Das gilt erst recht für einen Mangel, der bei der Besichtigung kaum auffällt, etwa Feuchtigkeit im dunklen Keller. Gerade dort wiegt eine Retusche am schwersten.
Auch die Umgebung bleibt im Bild, wie sie ist: der Strommast vor dem Fenster, die Bahnlinie hinter dem Garten, das Nachbarhaus, das die Seesicht halb verdeckt. Weg darf nur, was beim Einzug ohnehin weg ist, also Kabel, Umzugskartons oder das Auto des Verkäufers vor der Garage. Das Zimmer sieht danach aufgeräumter aus, aber nicht anders.
Homegate und ImmoScout24 verlangen in ihren Insertionsregeln, dass alle Angaben im Inserat wahr sind, ausdrücklich auch zum Zustand der Immobilie und in Bildern und Plänen. Verstößt ein Inserat dagegen, kann die Plattform es ohne Vorankündigung deaktivieren und bei wiederholten Verstößen Ihr ganzes Portfolio sperren. Sind Sie Mitglied im SVIT, verlangen zudem dessen Standesregeln Wahrheit in der Werbung.
Zwei Fragen vor jedem bearbeiteten Bild
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Stehen im Bild Möbel, die nicht zur Wohnung gehören?
Wenn ja: Schreiben Sie Virtuell eingerichtet ins Bild und zeigen Sie das leere Foto gleich danach.
Grundlage: Art. 3 Abs. 1 Bst. b UWG
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Sind Boden, Wände, Mängel oder Aussicht im Bild geschönt?
Wenn ja: Nehmen Sie das Original oder lassen Sie das Bild neu erzeugen. Weg darf nur, was beim Einzug ohnehin weg ist.
Grundlage: Art. 3 Abs. 1 Bst. i UWG, Insertionsregeln von Homegate und ImmoScout24
Folgen: Wenn ein Bild täuscht
Verantwortlich ist, wer wirbt, auch wenn der Fotograf retuschiert oder ein KI-Tool das Bild erzeugt hat. So steht es im Werbekodex der Internationalen Handelskammer, den die Lauterkeitskommission bei ihren Entscheiden heranzieht. Der Satz Das war der Fotograf hilft Ihnen also nicht weiter.
Klagen kann nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wer durch die Täuschung in seinen wirtschaftlichen Interessen bedroht ist, etwa das Maklerbüro im Nachbarort, aber auch der getäuschte Käufer oder Mieter. Er kann von Ihnen auch Schadenersatz verlangen.
Wer vorsätzlich mit unrichtigen oder irreführenden Angaben wirbt oder die Beschaffenheit verschleiert, kann auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Klagt jemand gegen Sie, kann das Gericht von Ihnen den Beweis verlangen, dass Ihre Angaben in der Werbung stimmen.
Bewahren Sie zu jedem bearbeiteten Bild das Original auf.
Auch der Kauf selbst kann wackeln. Wer durch absichtliche Täuschung zu einem Vertrag verleitet wurde, ist nach dem Obligationenrecht nicht an ihn gebunden. Das gilt auch, wenn der Makler täuscht, der im Auftrag des Verkäufers verhandelt: Das Bundesgericht rechnet dessen Verhalten dem Verkäufer wie eigenes an.
Auch der Ausschluss der Gewährleistung, der im Kaufvertrag für ältere Häuser üblich ist, hilft dem Verkäufer dann nicht: Er gilt nicht für Mängel, die dem Käufer arglistig verschwiegen wurden. Den Schaden kann der Verkäufer bei Ihnen einfordern, denn aus dem Maklervertrag haften Sie ihm für sorgfältige Arbeit.
Instagram: Wann Meta ein Label setzt
Meta setzt selbst das Label KI-Inhalt an den Beitrag, sobald es Signale erkennt, dass ein Bild mit KI erzeugt wurde. Bei Bildern, die mit dem KI-Tool eines anderen Anbieters nur bearbeitet wurden, steht der Hinweis nicht am Beitrag, sondern im Menü. Nicht jedes KI-Bild trägt solche Signale, verlassen Sie sich also nicht darauf.
Selbst kennzeichnen müssen Sie Bilder bei Meta nicht, auch keine, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden. Anders bei Videos: Fotorealistische Videos, die digital erstellt oder verändert wurden, kennzeichnen Sie vor dem Teilen selbst. Ein Reel mit einem KI-Rundgang durch die virtuell eingerichtete Wohnung gehört dazu.
Im Post gilt dasselbe wie im Inserat: Steht ein virtuell eingerichtetes Bild im Karussell, gehört der Hinweis ins Bild und das leere Foto gleich dahinter.