ZPP-Zertifizierung: Was sie dir bringt
Ohne Zertifikat gibt in Deutschland keine gesetzliche Krankenkasse etwas zu deinem Kurs dazu. Präventionskurse nach § 20 SGB V darf eine Kasse nur fördern, wenn sie zertifiziert sind. Für die Kassen der Kooperationsgemeinschaft, darunter TK, Barmer, DAK und die AOKs, übernimmt das die Zentrale Prüfstelle Prävention, kurz ZPP.
Du reichst deinen Kurs dort einmal ein statt bei jeder Kasse einzeln. Die Prüfung kostet nichts und dauert in der Regel zehn Arbeitstage, sobald alle Unterlagen vorliegen. Danach steht dein Kurs in der Datenbank der ZPP und auf den Websites der Kassen, die ZPP spricht von über 74 Millionen Versicherten.
Wie viel deine Teilnehmer zurückbekommen, legt jede Kasse in ihrer Satzung fest: anteilig oder vollständig. Gefördert werden höchstens zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr. Das Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre, danach verlängerst du es kostenlos.
Kursleitung: Welcher Abschluss zählt
Für einen Ernährungskurs zählt ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in Ernährung, dazu weist du die Mindeststandards der Krankenkassen nach. Die verlangen 1.800 Stunden oder 60 ECTS-Punkte, verteilt auf Ernährung, Ernährungsmedizin, Pädagogik und Psychologie, Lebensmittel- und Warenkunde sowie Gesundheitsförderung.
Mindestens 60 Prozent davon müssen aus einer staatlich anerkannten Ausbildung oder einem Studium an einer Universität oder Fachhochschule stammen. Den Rest kannst du mit Weiterbildungen ergänzen, wenn sie von einer staatlich anerkannten Einrichtung, einem Berufs- oder Fachverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands kommen.
Für Ernährungskurse zählt der staatlich anerkannte Abschluss, nicht der Titel Ernährungsberater.
Eine Ausbildung an einer privaten Schule erkennt die ZPP ohne staatlichen Abschluss nur für Bewegungskurse und für Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong an.
Leicht haben es zum Beispiel Diätassistenten: Wer nach der Ausbildungsordnung von 1994 gelernt hat, erfüllt die Mindeststandards vollständig und weist sie mit der Urkunde nach. Deine Qualifikation prüft die ZPP einmal und getrennt vom Kurs, die Anerkennung gilt dann dauerhaft.
Kursrahmen: Was dein Kurs braucht
Dein Kurs braucht den Rahmen, den der Leitfaden Prävention der Krankenkassen vorgibt. Die wichtigsten Vorgaben:
| Rahmen | Vorgabe |
|---|---|
| Gruppe | 6 bis 15 Personen |
| Umfang | mindestens 8 Einheiten zu je mindestens 45 Minuten, höchstens 12 Einheiten zu 90 Minuten |
| Rhythmus | in der Regel wöchentlich |
| Unterlagen | Stundenverlaufspläne für jede Einheit und Unterlagen für die Teilnehmer |
| Zielgruppe | im Konzept klar beschrieben |
Inhaltlich hast du zwei Richtungen. Ein Kurs gegen Mangel- und Fehlernährung richtet sich an Menschen, die sich ungünstig ernähren, ohne psychische Störungen oder Essstörungen. Ein Kurs gegen Übergewicht richtet sich an übergewichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 oder an Erwachsene mit einem BMI von 25 bis unter 30, von 30 bis unter 35 nur nach Rücksprache mit dem Arzt.
Die meiste Schreibarbeit machen die Stundenverlaufspläne, in denen du für jede Einheit Zeit, Thema, Ziel, Inhalt und Methode festhältst. Die sparst du dir, wenn du deinen Kurs auf einem Konzept aufbaust, das schon geprüft ist. Dann lädst du statt eigener Pläne den Nachweis hoch, dass du in dieses Programm eingewiesen wurdest.
Einen selbst erstellten Kurs zertifiziert die ZPP nur in Präsenz. Online geht ein Kurs nur auf Basis eines Konzepts.
Ausschluss: Was keine Kasse fördert
Keine Kasse fördert einen Kurs, in dem für Produkte geworben oder etwas verkauft wird. Für Ernährungskurse schließt der Leitfaden ausdrücklich aus:
- Werbung für Produkte und den Verkauf von Produkten
- der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln, Formula-Diäten und weitere Produkte, beim Kurs gegen Übergewicht auch Medikamente zum Abnehmen und extrem kalorienreduzierte Kost
- spezielle Messungen von Stoffwechselwerten, genetische Analysen und Allergietests
- reine Koch- und Backkurse
Das betrifft auch dich als Kursleitung: Hast du ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten wie Diäten oder Nahrungsergänzung, wird dein Kurs nicht gefördert. Ebenso raus sind Dauerangebote und Kurse, die an eine Mitgliedschaft gebunden sind.
Was du im Kurs über Gesundheit sagst, muss dem aktuellen Wissensstand entsprechen und belegbar sein, Heilungsversprechen sind nicht erlaubt. Für deine Posts gilt Ähnliches. Was dort heikel wird, steht in unserem Ratgeber Heilmittelwerbegesetz: Wann dein Instagram-Post zu weit geht.
Antrag: So läuft die Prüfung
Den Antrag stellst du online im Portal der ZPP, in fester Reihenfolge. Zuerst lässt du deine Qualifikation als Kursleitung anerkennen, denn in einen Kurs eingebunden werden kannst du erst danach. Dann reichst du den Kurs ein.
Beide Prüfungen dauern in der Regel zehn Arbeitstage. Fehlt eine Unterlage, hast du zehn Kalendertage zum Nachreichen. Beim Kurs wird diese Frist nicht verlängert: Schaffst du sie nicht, stellt die ZPP die Bearbeitung ein.
Nach der Zertifizierung lädst du Zertifikat und Teilnahmebescheinigung im Portal herunter. Die Bescheinigung bekommen deine Teilnehmer nach dem Kurs und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Seit dem 1. Januar 2026 ist dafür das Muster der Krankenkassen verbindlich.
Neue Termine und Orte trägst du einfach nach. Neu prüfen lassen musst du den Kurs, wenn eine weitere Kursleitung ihn übernimmt, du das Konzept änderst oder ihn bei einem anderen Anbieter gibst.
Präventionskurs: So wird er voll
Voll wird dein Präventionskurs über drei Wege: die Kurssuche der Krankenkassen, Arztpraxen und deine Posts. Nach der Zertifizierung erscheint er auf den Websites der Kassen und auf praevention-direkt-finden.de, das ist im Portal voreingestellt. Versicherte sehen dort unter anderem Titel, Beschreibung, Gebühr, Eigenanteil, deinen Namen, Termine und Ort.
Trag deshalb Termine ein. Pflicht ist das nicht, aber Kurse mit Terminen in der Zukunft werden häufig zuerst angezeigt und Versicherte können gezielt nach solchen Kursen suchen.
Ein Kurs ohne künftige Termine wird schlechter gefunden.
Ärzte können bei einer Gesundheitsuntersuchung schriftlich eine Präventionsempfehlung ausstellen, die die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung über die Förderung berücksichtigt. Zertifizierte Kurse finden sie auf den Websites der Kassen. Erzähl der Hausarztpraxis um die Ecke von deinem Kurs, dann hat sie bei der nächsten Empfehlung einen Namen.
In jedem Post zum Kurs gilt, was du bei der Zertifizierung erklärst: Irreführende oder falsche Werbung für den Kurs zählt zu den schwerwiegenden Verstößen und kann das Zertifikat kosten. Jeden Gesundheits-Post, den wir für Ernährungsberater schreiben, liest Inga als Ökotrophologin gegen, bevor er zur Freigabe geht.
So schreiben wir Posts für deinen Kurs
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Nicht so: „Mein Präventionskurs ist für dich kostenlos, die Krankenkasse zahlt alles.“
So schreiben wir es: „Mein Kurs ist zertifiziert, deine Krankenkasse kann ihn bezuschussen. Wie viel sie zahlt, erfährst du bei ihr.“
Jede Kasse legt in ihrer Satzung selbst fest, ob sie einen Teil oder alles erstattet. Ein Kurs, der als kostenlos beworben wird, ist es nicht für jeden Teilnehmer.
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Nicht so: „Frühbucher bekommen zehn Prozent Rabatt auf den Kurs.“
So schreiben wir es: „Der nächste Kurs startet im Januar, anmelden kannst du dich über den Link in meiner Bio.“
Die Gebühr, die du im Antrag angibst, muss für alle Teilnehmer gleich sein. Ein Rabatt nur für Frühbucher passt nicht dazu.
Erster Schritt: dein Abschluss
Fang mit deiner Qualifikation an, nicht mit dem Kurs. Lass Urkunde und Nachweise über die Mindeststandards im Portal der ZPP anerkennen, denn ohne Anerkennung kommt kein Kurs durch. Steht sie, entscheidest du, ob du eigene Stundenverlaufspläne schreibst oder auf einem geprüften Konzept aufbaust.
Ist dein Kurs zertifiziert, trag Termine ein, erzähl der Hausarztpraxis um die Ecke davon und schreib in deinen Posts nicht, dass die Kasse alles zahlt. So nutzt du alle drei Wege, über die dein Präventionskurs voll wird.