ZPP-Zertifizierung: Wann dein Kurs durchkommt und wie er voll wird

Inga von Bescherer Ökotrophologin (B.Sc.) Stand

Ein Klemmbrett mit Kursblatt, darauf ein Teller mit Gabel und Löffel. Unten rechts ein goldenes Prüfsiegel mit Haken.

In Deutschland zertifiziert die ZPP deinen Ernährungskurs kostenlos, aber nur mit staatlich anerkanntem Abschluss in Ernährung. Voll wird er über die Kurssuche der Kassen, Arztpraxen und deine Posts.

ZPP-Zertifizierung: Was sie dir bringt

Ohne Zertifikat gibt in Deutschland keine gesetzliche Krankenkasse etwas zu deinem Kurs dazu. Präventionskurse nach § 20 SGB V darf eine Kasse nur fördern, wenn sie zertifiziert sind. Für die Kassen der Kooperationsgemeinschaft, darunter TK, Barmer, DAK und die AOKs, übernimmt das die Zentrale Prüfstelle Prävention, kurz ZPP.

Du reichst deinen Kurs dort einmal ein statt bei jeder Kasse einzeln. Die Prüfung kostet nichts und dauert in der Regel zehn Arbeitstage, sobald alle Unterlagen vorliegen. Danach steht dein Kurs in der Datenbank der ZPP und auf den Websites der Kassen, die ZPP spricht von über 74 Millionen Versicherten.

Wie viel deine Teilnehmer zurückbekommen, legt jede Kasse in ihrer Satzung fest: anteilig oder vollständig. Gefördert werden höchstens zwei Kurse pro Versichertem und Kalenderjahr. Das Zertifikat gilt in der Regel drei Jahre, danach verlängerst du es kostenlos.

Kursleitung: Welcher Abschluss zählt

Für einen Ernährungskurs zählt ein staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss in Ernährung, dazu weist du die Mindeststandards der Krankenkassen nach. Die verlangen 1.800 Stunden oder 60 ECTS-Punkte, verteilt auf Ernährung, Ernährungsmedizin, Pädagogik und Psychologie, Lebensmittel- und Warenkunde sowie Gesundheitsförderung.

Mindestens 60 Prozent davon müssen aus einer staatlich anerkannten Ausbildung oder einem Studium an einer Universität oder Fachhochschule stammen. Den Rest kannst du mit Weiterbildungen ergänzen, wenn sie von einer staatlich anerkannten Einrichtung, einem Berufs- oder Fachverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands kommen.

Für Ernährungskurse zählt der staatlich anerkannte Abschluss, nicht der Titel Ernährungsberater.

Eine Ausbildung an einer privaten Schule erkennt die ZPP ohne staatlichen Abschluss nur für Bewegungskurse und für Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong an.

Leicht haben es zum Beispiel Diätassistenten: Wer nach der Ausbildungsordnung von 1994 gelernt hat, erfüllt die Mindeststandards vollständig und weist sie mit der Urkunde nach. Deine Qualifikation prüft die ZPP einmal und getrennt vom Kurs, die Anerkennung gilt dann dauerhaft.

Kursrahmen: Was dein Kurs braucht

Dein Kurs braucht den Rahmen, den der Leitfaden Prävention der Krankenkassen vorgibt. Die wichtigsten Vorgaben:

RahmenVorgabe
Gruppe6 bis 15 Personen
Umfangmindestens 8 Einheiten zu je mindestens 45 Minuten, höchstens 12 Einheiten zu 90 Minuten
Rhythmusin der Regel wöchentlich
UnterlagenStundenverlaufspläne für jede Einheit und Unterlagen für die Teilnehmer
Zielgruppeim Konzept klar beschrieben

Inhaltlich hast du zwei Richtungen. Ein Kurs gegen Mangel- und Fehlernährung richtet sich an Menschen, die sich ungünstig ernähren, ohne psychische Störungen oder Essstörungen. Ein Kurs gegen Übergewicht richtet sich an übergewichtige Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 oder an Erwachsene mit einem BMI von 25 bis unter 30, von 30 bis unter 35 nur nach Rücksprache mit dem Arzt.

Die meiste Schreibarbeit machen die Stundenverlaufspläne, in denen du für jede Einheit Zeit, Thema, Ziel, Inhalt und Methode festhältst. Die sparst du dir, wenn du deinen Kurs auf einem Konzept aufbaust, das schon geprüft ist. Dann lädst du statt eigener Pläne den Nachweis hoch, dass du in dieses Programm eingewiesen wurdest.

Einen selbst erstellten Kurs zertifiziert die ZPP nur in Präsenz. Online geht ein Kurs nur auf Basis eines Konzepts.

Ausschluss: Was keine Kasse fördert

Keine Kasse fördert einen Kurs, in dem für Produkte geworben oder etwas verkauft wird. Für Ernährungskurse schließt der Leitfaden ausdrücklich aus:

  • Werbung für Produkte und den Verkauf von Produkten
  • der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln, Formula-Diäten und weitere Produkte, beim Kurs gegen Übergewicht auch Medikamente zum Abnehmen und extrem kalorienreduzierte Kost
  • spezielle Messungen von Stoffwechselwerten, genetische Analysen und Allergietests
  • reine Koch- und Backkurse

Das betrifft auch dich als Kursleitung: Hast du ein Interesse am Verkauf von Begleitprodukten wie Diäten oder Nahrungsergänzung, wird dein Kurs nicht gefördert. Ebenso raus sind Dauerangebote und Kurse, die an eine Mitgliedschaft gebunden sind.

Was du im Kurs über Gesundheit sagst, muss dem aktuellen Wissensstand entsprechen und belegbar sein, Heilungsversprechen sind nicht erlaubt. Für deine Posts gilt Ähnliches. Was dort heikel wird, steht in unserem Ratgeber Heilmittelwerbegesetz: Wann dein Instagram-Post zu weit geht.

Antrag: So läuft die Prüfung

Den Antrag stellst du online im Portal der ZPP, in fester Reihenfolge. Zuerst lässt du deine Qualifikation als Kursleitung anerkennen, denn in einen Kurs eingebunden werden kannst du erst danach. Dann reichst du den Kurs ein.

Beide Prüfungen dauern in der Regel zehn Arbeitstage. Fehlt eine Unterlage, hast du zehn Kalendertage zum Nachreichen. Beim Kurs wird diese Frist nicht verlängert: Schaffst du sie nicht, stellt die ZPP die Bearbeitung ein.

Nach der Zertifizierung lädst du Zertifikat und Teilnahmebescheinigung im Portal herunter. Die Bescheinigung bekommen deine Teilnehmer nach dem Kurs und reichen sie bei ihrer Kasse ein. Seit dem 1. Januar 2026 ist dafür das Muster der Krankenkassen verbindlich.

Kalender einer Ernährungsberaterin mit sechs Einträgen vom Antrag bis zur Erstattung: Qualifikation anerkennen lassen, in der Regel 10 Arbeitstage, gilt dauerhaft. Kurs einreichen, in der Regel 10 Arbeitstage, fehlt etwas, 10 Kalendertage zum Nachreichen. Zertifikat, gilt in der Regel drei Jahre. Termine eintragen, Kurse mit künftigen Terminen werden häufig zuerst angezeigt. Kurs läuft, 8 bis 12 Einheiten, 6 bis 15 Personen. Teilnahmebescheinigung, deine Teilnehmer reichen sie bei ihrer Kasse ein, die Kasse erstattet nach ihrer Satzung.

Neue Termine und Orte trägst du einfach nach. Neu prüfen lassen musst du den Kurs, wenn eine weitere Kursleitung ihn übernimmt, du das Konzept änderst oder ihn bei einem anderen Anbieter gibst.

Präventionskurs: So wird er voll

Voll wird dein Präventionskurs über drei Wege: die Kurssuche der Krankenkassen, Arztpraxen und deine Posts. Nach der Zertifizierung erscheint er auf den Websites der Kassen und auf praevention-direkt-finden.de, das ist im Portal voreingestellt. Versicherte sehen dort unter anderem Titel, Beschreibung, Gebühr, Eigenanteil, deinen Namen, Termine und Ort.

Trag deshalb Termine ein. Pflicht ist das nicht, aber Kurse mit Terminen in der Zukunft werden häufig zuerst angezeigt und Versicherte können gezielt nach solchen Kursen suchen.

Ein Kurs ohne künftige Termine wird schlechter gefunden.

Ärzte können bei einer Gesundheitsuntersuchung schriftlich eine Präventionsempfehlung ausstellen, die die Krankenkasse bei ihrer Entscheidung über die Förderung berücksichtigt. Zertifizierte Kurse finden sie auf den Websites der Kassen. Erzähl der Hausarztpraxis um die Ecke von deinem Kurs, dann hat sie bei der nächsten Empfehlung einen Namen.

In jedem Post zum Kurs gilt, was du bei der Zertifizierung erklärst: Irreführende oder falsche Werbung für den Kurs zählt zu den schwerwiegenden Verstößen und kann das Zertifikat kosten. Jeden Gesundheits-Post, den wir für Ernährungsberater schreiben, liest Inga als Ökotrophologin gegen, bevor er zur Freigabe geht.

So schreiben wir Posts für deinen Kurs

  • Nicht so: „Mein Präventionskurs ist für dich kostenlos, die Krankenkasse zahlt alles.“

    So schreiben wir es: „Mein Kurs ist zertifiziert, deine Krankenkasse kann ihn bezuschussen. Wie viel sie zahlt, erfährst du bei ihr.“

    Jede Kasse legt in ihrer Satzung selbst fest, ob sie einen Teil oder alles erstattet. Ein Kurs, der als kostenlos beworben wird, ist es nicht für jeden Teilnehmer.

  • Nicht so: „Frühbucher bekommen zehn Prozent Rabatt auf den Kurs.“

    So schreiben wir es: „Der nächste Kurs startet im Januar, anmelden kannst du dich über den Link in meiner Bio.“

    Die Gebühr, die du im Antrag angibst, muss für alle Teilnehmer gleich sein. Ein Rabatt nur für Frühbucher passt nicht dazu.

Erster Schritt: dein Abschluss

Fang mit deiner Qualifikation an, nicht mit dem Kurs. Lass Urkunde und Nachweise über die Mindeststandards im Portal der ZPP anerkennen, denn ohne Anerkennung kommt kein Kurs durch. Steht sie, entscheidest du, ob du eigene Stundenverlaufspläne schreibst oder auf einem geprüften Konzept aufbaust.

Ist dein Kurs zertifiziert, trag Termine ein, erzähl der Hausarztpraxis um die Ecke davon und schreib in deinen Posts nicht, dass die Kasse alles zahlt. So nutzt du alle drei Wege, über die dein Präventionskurs voll wird.

Häufige Fragen

Kostet die ZPP-Zertifizierung etwas?

Nein. Die ZPP prüft und zertifiziert deinen Kurs kostenfrei, auch die Verlängerung nach drei Jahren kostet nichts. Zeit kosten dich vor allem die Stundenverlaufspläne und die Unterlagen für die Teilnehmer, wenn du kein geprüftes Konzept nutzt.

Reicht eine Ausbildung zum Ernährungsberater?

Nein, eine private Ausbildung allein reicht nicht. Für Ernährungskurse braucht es einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss, aus dem mindestens 60 Prozent der Mindeststandards stammen. Weiterbildungen von staatlich anerkannten Einrichtungen, Berufs- oder Fachverbänden oder deren Mitgliedern können den Rest ergänzen.

Kann ich meinen Präventionskurs online anbieten?

Kommt drauf an. Einen selbst erstellten Kurs zertifiziert die ZPP nur in Präsenz. Online geht es auf Basis eines Konzepts, das als Online-Angebot geprüft ist. Solche Kurse zertifiziert die ZPP zunächst für ein Jahr.

Zahlt die Krankenkasse den ganzen Kurs?

Kommt drauf an, wo jemand versichert ist. Jede Kasse legt in ihrer Satzung fest, ob sie anteilig oder vollständig erstattet und wie oft, gefördert werden höchstens zwei Kurse pro Kalenderjahr. Deine Teilnehmer reichen dafür die Teilnahmebescheinigung bei ihrer Kasse ein.

Muss ich den Kurs nach drei Jahren neu einreichen?

Nein, du verlängerst ihn im Portal. Die ZPP erinnert dich sechs Monate, drei Monate und einen Monat vorher, die Rezertifizierung ist kostenfrei und gilt wieder drei Jahre. Neu prüfen lassen musst du ihn, wenn du das Konzept änderst, eine weitere Kursleitung dazukommt oder du ihn bei einem anderen Anbieter gibst.

Darf ich im Kurs für Produkte werben?

Nein. Produktwerbung, Produktverkauf und der Einsatz von Nahrungsergänzungsmitteln schließen einen Ernährungskurs von der Förderung aus. Das gilt auch, wenn du als Kursleitung ein Interesse daran hast, Begleitprodukte wie Diäten oder Nahrungsergänzung zu verkaufen.

Inga von Bescherer

Inga von Bescherer

Ökotrophologin (B.Sc.), Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Mitgründerin von leckerPostings.

Diese Seite fasst zusammen, worauf wir beim Schreiben und Prüfen achten.

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